Sexueller Missbrauch vor Gericht
Von zwei Wachtmeistern wird der Angeklagte in Saal 7 des Kölner Landgerichts geführt. Der Mann soll seine Stieftochter über viele Jahre, schon als kleines Kind, sexuell missbraucht haben. Dafür drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft.
„Das ist für uns natürlich eine Riesenverantwortung“, sagt der Mann, der über den Stiefvater urteilen wird: Christoph Kaufmann, Vorsitzender Richter an der 2. Großen Strafkammer am Kölner Landgericht.
Seit über 20 Jahren verhandelt Kaufmann „Jugendschutzsachen“ und das heißt im wesentlichen: sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Kein Richter, keine Richterin in Deutschland hat wohl soviel Erfahrung mit der strafrechtlichen Aufarbeitung eines Delikts, das für viele Menschen noch schlimmer als Mord ist.
Früher nannte man Kaufmanns Kammer abfällig die „Schmuddelkammer“. Das sagt heute niemand mehr, trotzdem machen viele Juristen um sie auch heute noch lieber einen großen Bogen. Kaufmann weiss warum: „Nirgends ist die Wahrheitsfindung für einen Richter schwieriger.“ Wenn es um sexuellen Missbrauch geht, steht oft Aussage gegen Aussage. Selten gibt es Fotos oder Videos, die dem Gericht bei der Wahrheitsfindung helfen. „Meistens sind unsere einzigen Beweismittel die Erinnerungsbilder der fraglichen Opfer.“ Es sind fragile Beweise, weil Erinnerungen bearbeitet werden, bisweilen lang zurückliegen oder durch die traumatischen Erlebnisse verformt oder verdrängt wurden.
Dies ist das erste Mal, dass ein Richter bereit ist, Einblick in diese Arbeit zu geben. Kaufmanns Bedingung: er wird seine laufende Verfahren nicht kommentieren. Es dürfen keine Zweifel an seiner Neutralität entstehen. Aber er will allgemein Einblick geben. Über die alltäglichen, nicht nur über die großen Fälle.
Was aber ist ein gerechtes Urteil aus der Perspektive des Volkes, in dessen Namen Kaufmann ja Recht spricht? Zwei Opfer, ein Vater, eine Großmutter und sogar ein verurteilter Täter haben zu Kaufmanns Urteilen ihre eigene Meinung.